Anlage geschlossen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am Montag, 14. Dezember 2020, die überarbeitete Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz von Sonntag in Nordrhein-Westfalen umsetzt. Danach gelten bis zunächst 10. Januar 2021 verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung der Pandemie.

Das Land NRW teilt mit: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der freien Natur.“

Das Vereinsgelände des HTC Wuppertal bleibt damit bis mindestens 10. Januar 2021 geschlossen. Das Betreten der Anlage ist untersagt!

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